 Allgemeine Voraussetzungen für die Ausbildungen zum Broadcaster, Online-Journalist und Videoreporter crossmedia- Hochschulabschluss oder Studium ohne Abschluss mit nachvollziehbarem Grund für den Studienabbruch, oder abgeschlossene Berufsausbildung
- erkennbare Neigungen und Fähigkeiten für das angestrebte Berufsziel
- breite Allgemeinbildung
- Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild
Die Aufnahme an der Akademie erfolgt nach einem Auswahlverfahren durch Dozenten und Lehrredakteure. Spezielle VoraussetzungenBroadcasterBitte bewerben Sie sich mit - Lebenslauf/Lichtbild/Zeugnissen
- Demo-CD mit 3 Minuten Nachrichten (selbst geschrieben und gesprochen), einem Interview, An- und Abmoderation zweier Musiktitel und einem Kurzkommentar
Die Kosten für die Ausbildung an der Akademie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Arbeitsverwaltung (nach dem Sozialgesetzbuch 3) übernommen. Besonders talentierten Bewerbern kann die Akademie Teilstipendien zur Verfügung stellen. Online-JournalistBitte bewerben Sie sich mit - Lebenslauf/Lichtbild/Zeugnissen
- zwei bis drei Schreibproben (z.B. Pressemeldung)
- einem Website-Text
Die Kosten für die Ausbildung an der Akademie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Arbeitsverwaltung (nach dem Sozialgesetzbuch 3) übernommen. Besonders talentierten Bewerbern kann die Akademie Teilstipendien zur Verfügung stellen. Videoreporter crossmediaBitte bewerben Sie sich mit - Lebenslauf/Lichtbild/Zeugnissen
- Konzeption für einen Beitrag Ihrer Wahl (An- und Abmoderation, crossmediale Verwertung und Umsetzungsmöglichkeiten)
Die Kosten für die Ausbildung an der Akademie werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Arbeitsverwaltung (nach dem Sozialgesetzbuch 3) übernommen. Besonders talentierten Bewerbern kann die Akademie Teilstipendien zur Verfügung stellen. |  | |  |